Die BaFin hat eine geringfügig modifizierte Fassung der Anwendungshinweise zu den nach § 47Abs. 2 ZKG veröffentlichten Mustern veröffentlicht. Die bereits gemäß der geltenden Fassung eingeräumte Möglichkeit, der Entgeltinformation Fußnoten hinzufügen zu können, sofern dies im Interesse der Verbraucher und verhältnismäßig ist, wurde dahingehend ergänzt, dass eine Übertragung von Fußnoten aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis in die Entgeltinformation„nicht erforderlich ist“.
Kategorie: aktuell
Neue Verbraucheragenda der Europäischen Kommission
Mit ihrer „Neuen Verbraucheragenda“ hat die EuropäischeKommission ihre Vision der EU-Verbraucherpolitik 2020 bis 2025vorgestellt. Diese beinhaltet fünf politische Schlüsselbereiche und22 konkrete Maßnahmen.Mit ihrer „Neuen Verbraucheragenda“ (siehe Anlagen) hat dieEuropäische Kommission. read more…
Ergänzung der BaFin-Anwendungshinweise Entgeltinformation
Die BaFin hat eine geringfügig modifizierte Fassung der Anwendungshinweise zu den nach § 47Abs. 2 ZKG veröffentlichten Mustern veröffentlicht. Die bereits gemäß der geltenden Fassung eingeräumte Möglichkeit, der Entgeltinformation Fußnoten hinzufügen zu können, sofern dies im Interesse der Verbraucher und verhältnismäßig ist, wurde dahingehend ergänzt, dass eine Übertragung von Fußnoten aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis in die Entgeltinformation„nicht erforderlich ist“.