Mit ihrer „Neuen Verbraucheragenda“ hat die EuropäischeKommission ihre Vision der EU-Verbraucherpolitik 2020 bis 2025vorgestellt. Diese beinhaltet fünf politische Schlüsselbereiche und22 konkrete Maßnahmen.Mit ihrer „Neuen Verbraucheragenda“ (siehe Anlagen) hat dieEuropäische Kommission ihre Vision der EU-Verbraucherpolitik 2020bis 2025 vorgestellt. Diesebeinhaltet fünf politische Schlüsselbereiche und 22 konkrete Maßnahmen.2. Digitaler Wandel (Auszug):Neue Technologien wie Sofortzahlungslösungen können greifbare Vorteile für dieVerbraucher mitsich bringen, erfordern aber unter Umständen besondere Verbraucherschutzmaßnahmen.Bestehende Rechtsvorschriften wie die Verbraucherkreditrichtlinie, die Hypothekarkreditrichtlinie,die Richtlinieüber Zahlungskonten und die Richtlinie über den Fernabsatz vonFinanzdienstleistungen, sollten überarbeitet werden.https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2020/DE/COM-2020-696-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF3

Ergänzung der BaFin-Anwendungshinweise Entgeltinformation
Abweichender Einreichername bei Kartenzahlungen