BGH-Urteil: Banken und Sparkassen dürfen ihre Kunden bei Entgelterhöhungen NICHT unfair benachteiligen
Dem höchst richterlichen Urteil war eine Klage des Verbraucherschutzverbandes vorausgegangen.
In den ersten beiden Instanzen hatte die Postbank obsiegt. Aber nicht vor dem BGH.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.04.2021  Aktenzeichen: XI ZR 26/20

Tenor des BGH-Urteils: Für Preiserhöhungen oder sonst ungünstige Veränderungen der Bedingungen von Banken
und Sparkassen reicht es nicht aus, wenn Kunden nicht widersprechen.
Schweigen kann nur dann als Zustimmung gedeutet werden, wenn sich für den Verbraucher nichts verschlechtert
Die bisher in den AGB der Kreditinstitute gebräuchliche Regelung ist fast wortwörtlich dem § 675 BGB entnommen.

Aber:
Der Europäische Gerichtshof hatte am 11.11.2020 allgemein unter anderem ergänzend eine „Verfahrensregel“ zusätzlich definiert (EuGH, Aktenzeichen: C-287/19)
Diese Verfahrensregel besagt in einem kurzen Satz, dass nur solche Änderungen erlaubt sind, die für Verbraucher neutral oder günstig sind.
Sobald sich Bedingungen verschlechtern sollen, müssen Kunden dem aktiv zustimmen.
Ändern Unternehmen wie Kreditinstitute ihre Bedingungen ohne Zustimmung der Kunden, ist stets zu prüfen, ob das gegenüber Verbrauchern unfair ist.

Folge (so Finanztest – warten wir mal die ausführliche Urteilsbegründung des BGH ab – dauert ein paar Wochen sicherlich):
Viele oder gar alle Entgelterhöhungen der Kreditinstitute sind unwirksam.
Kunden müssen evtl. nur die bei Kontoeröffnung gültigen Preise zahlen.

Auf unwirksame Erhöhungen entfallende Zahlungen könnten rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 zu erstatten sein – immer abhängig von der Urteilsbegründung.

vorläufiges Fazit und Empfehlungen:

1.) Nie handeln (also erstatten oder zusagen), solange kein schriftliche Urteilsbegründung vorliegt  u n d  diese (zum Beispiel durch den Verband) bewertet worden ist
     (Zeitraum: ca. 3 Monate – ergo bis min. ca. Ende Juli 21 – eher September wegen Sommerurlaub)

2.) Das Urteil gilt nur Verbrauchern gegenüber – Unternehmen können (augenscheinlich – Urteilsbegründung abwarten!) keine Ansprüche aus dem Urteil herleiten

3.) Kundenforderungen (Finanztest hat schon Musterbriefe online) freundlich bestätigen, aber auf das Warten der juristischen Bewertungen verweisen  u n d
     den Sep. 21 als frühesten Termin zu einer Stellungnahme nennen

4.) Hier kommt eine reine Spekulation: Die neue Regelung könnte evtl. (!) so aussehen, wenn der Kunde nach Hinweis auf verschlechternde Änderungen nicht aktiv
     widerspricht  u n d  (!) für 3 weitere Monate das Konto weiterhin führt/bewegt, dann hat er zum Ausdruck gebracht, dass er mit den Änderungen einverstanden ist. !!Reine Spekulation!!
     Der Kunde könnte evtl. auch im Onlinebanking aufgefordert werden, die Änderung(en) durch eine 2FA-Autorisierung zu bestätigen. !!Auch das ist eine These/Vermutung!!

Merci für Ihr Interesse
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