ZV Newsletter 2/2021 - Laufende Jahresnummer 2/

www.buschkuehl.de

Der Text in der Mail wird nicht mehr im Ganzen formatiert.
Bitte nutzen zur besseren Lesefreundlichkeit das PDF –
Link hier: http://www.buschkuehl.de/mbzvaktu.pdf


Guten Tag aus Bonn!

Behalten Sie bitte Ihre Zuversicht und Hoffnung, auch ich mag nicht mehr. A b e r:

Wenn wir alle wieder so tun als sei nichts, dann werden uns immer wieder neue Wellen treffen.
Nur: Ein weiter so sollte es auch nicht geben - doch was ist die Lösung? Auch Politiker, Wissenschaftler und andere Personen der Öffentlichkeit können doch nicht in die Zukunft schauen.
Ich möchte nicht in deren Haut stecken, egal, welche Entscheidung gefällt wird, sie wird für einige falsch sein.

Ich habe meine Webseite mit externer Hilfe aufgefrischt. Leider hat sich in meiner engeren Familie ein Todesfall ereignet, der das weitere, vorgesehene Feilen meiner Webseite verhinderte.

Und sehen Sie mir bitte auch nach, dass die Formatierung dieses Newsletters nicht so gut ist.

 

Auch im letzten Monat bekam ich sehr viele interessante Fachfragen von Ihnen vorgelegt.

Ihre Fragen sind Spitze, ich hoffe, ich kann häufig helfen.

Die Beantwortung verzögert sich im Augenblick allerdings - siehe vorigen Absatz. Trotzdem bin ich in dringenden Fällen schnellstmöglich für Sie da.

 

Nun im März startet mein neues Seminarprogramm 2021 für Sie, meine Teilnehmer:innen.

 

Gestatten Sie mir den Hinweis auf zwei Online-Seminare, die Sie interessierten können und wahrscheinlich auch stattfinden werden::

Seminar Nachforschung zum Thema SCT, SCT Echtzeitüberweisung

ca. 2,5 Std Online-Seminar     EUR 249,-     Do, 18. März 2021  Durchführung sicher

 

INTENSIVSEMINAR - SCT-Echtzeit und RtP - der Wettbewerb um das Kartenzahlungsgeschäft ist eröffnet ! 

                                                ca. 2 Std Online-Seminar             EUR 199,-             Mi, 24. März 2021     Durchführung fast sicher

 

Sie können sowohl nur über einen Audiokanal teilnehmen, lieber sähe ich allerdings eine Teilnahme mit WebCam, aber nicht jeder hat die Möglichkeit dazu.

 

*************Seminarinformationen für Sie oder Mitarbeiter Ihres Hauses*************************

DIE KLASSIKER:

 

ZV Scheck - intensives eintägiges Scheckseminar unter dem Motto “Was Sie schon immer über Schecks wissen wollten”

++ Arten, Einreichung, Verrechnung, Disparität, BSE, ISE, unechte Schecks, XML-Verrechnung 

auch Onlineteilnahme möglich Inhalte unter www.buschkuehl.de/mbZV_Scheck_Inhalte.pdf          

                                                                   1 Tag                 verschoben auf Mitte 2021

 

ZV 1 - Zahlungsverkehr GRUNDLAGEN mit Basis S€PA sowie PSD II findet sicher statt

++ Gironetze national und europäisch, Überweisung (SCT + Echtzeit) und Lastschrift (SDD, Core+B2B), PSD II+ RTS-Neuerungen Scheck auf konkreten Wunsch
auch Onlineteilnahme möglich detaillierte Inhalte unter www.buschkuehl.de/mbsezv1.pdf                     

                                                           ONLINE                        2 Tage                 12.+13. April 2021  Online-Durchführung sicher

ZV 4 - Zahlungsverkehr UPDATE verbunden mit Zahlungsverkehr RECHT aktuell + praxisbezogen
u.a. PSD II RTS etc. mit 2FA und API für Drittanbieter, aktuelle Praxis- und Betrugsfälle, neue Regeln für SCT Nachfrage+Rückruf,
Kontoanrufprüfung (EuGH), SDD Neuigkeiten e-Sig, Drittanbieter akt. Status + Ausblick, Wettbewerber am Markt sowie erweiterter Ausblick PSD III u.v.a.m.

auch Onlineteilnahme möglich vom 15. bis 17.Nov. 2021 ## weiterhin ist die Durchführung fest geplant ##

 

NEUE THEMEN - reine Onlineseminare für das 1. Halbjahr 2021 inklusive personalisierten PDF-Seminarunterlagen

Seminar Nachforschung zum Thema SCT, SCT Echtzeitüberweisung – differenziert nach inländischer und EU/EWR-Abwicklung
Vorgehensweise bei der Nachfrage zum Verbleib (frühere Direktnachfrage), die Regelungen zur Anfrage zur Rücküberweisung und Adressmitteilung,
Anfrage zur Wertstellungskorrektur, sonstige Anfragen und die Abwicklung

ca. 2,5 Std Online-Seminar EUR 249,- Do, 18. März 2021           Durchführung sicher

Seminar Nachforschung zum Thema SDD CORE sowie B2B – differenziert nach inländischer und EU/EWR-Abwicklung S€PA-Lastschriften –

Anforderung von Mandatskopien, Behandlung von Rückerstattungswünschen nach Ablauf der 8 Wochenfrist bei Basis-SDD,

Risiken bei Firmenlastschriftmandaten mit pragmatischen Lösungsansätzen – Ihre aktuellen Fragen und Praxisfälle

  ca. 2,5 Std Online-Seminar EUR 249,- verschoben auf Mitte 2021

 

INTENSIVSEMINAR - Der Wettbewerb um das Kartenzahlungsgeschäft ist eröffnet !

SCT Inst – Echtzeitzahlungen – ist der Trend “your friend”?, Request to Pay (R2P) - was steckt hinter diesem neuen S€PAZahlungsinstrument,

die mögliche weitere Entwicklung bis 2025  Möglichkeiten für den Verbraucher (z.B. Cashback) sowie für die Unternehmen (XRechnung)

  ca. 2 Std Online-Seminar EUR 199,- Mi, 24. März 2021 Durchführung fast sicher

 

http://www.buschkuehl.de/Seminare_Buschkuehl_2021.pdf

 BWGV-Veranstaltungen [dort zu buchen – online] :

Prüfung Zahlungsverkehr *Hybrid* 15.03.2021 - 16.03.2021 Karlsruhe #findet sicher statt#

Ausgewählte Aspekte des Zahlungsverkehrs 15.04.2021 - 16.04.2021 Stuttgart

Grundlagen Inlands-Zahlungsverkehrs 19.04.2021 - 20.04.2021 Stuttgart

 

**************************Ende meiner Seminarinformationen**************************************

Dieses Mal gibt es keinen Buchtipp von mir.

Falls Sie einen neuen Arbeitsplatz im Rhein/Main-Gebiet suchen, schauen Sie einfach ein paar Absätze weiter.

Der nächste ZV-Newsletter soll ca. Ende April 2021 erscheinen.

Bleiben Sie weiterhin positiv und zuversichtlich gestimmt, soweit es Ihnen möglich ist.

Ihr Michael Buschkühl

P.S:

Ich freue mich, wenn Sie diese E-Mail an Kollegen und andere mögliche Interessenten weiterleiten.

****Stellenangebot für den Raum Rhein-Main:*****

Privatbank sucht Bankaufmann/-frau zur Abwicklung des ZV, engl. Sprachkenntnisse sind nötig, gerne Erfahrungen mit agree

Mehr Infos zur Arbeitsprofil finden Sie unter: www.buschkuehl.de/stellenangebot_001_202012.pdf

Anfragen per Mail nur über meine Person, die ich weiterleite, wenn keine Sperrvermerke zutreffen

 

ZITATE:

"Die schönsten Geschenke im Leben kann man nicht kaufen. Das Lächeln, das erfreut, das Wort, das berührt, die Begegnung, die begeistert.” Unbekannt


Es gibt diesen aktuellen Newsletter auch als PDF unter
:
http://www.buschkuehl.de/mbzvaktu.pdf
übersichtlicher, u.a. durch Fettdruck, besser für den Ausdruck verwendbar
 


Werbung:

Transformation:
Bankenkonsolidierung – Digitaler Wandel – Nachhaltige IT-Infrastruktur

Konferenz am 10. Juni 2021 in der Frankfurt School of Finance & Management + online per Live-Stream


Im Fokus unserer Konferenz stehen folgende Themen und Fragen:

  • Digitalisierung erfordert ein neues Denken in der Finanzbranche
  • Corporate Lego Banking – Systemwandel der Banken
  • Cloud und Automation im Zentrum der Core Banking Architektur
  • Wege in eine integrierte Banksteuerung zur Ertrags- und Profitabilitätssteigerung
  • Digital Bancassurance – Erweiterung des Banken-Ökosystems
    durch Finanzprodukte von Drittanbietern
  • M&A – ein Erfolgstreiber der Nachhaltigkeit?
  • BigTechs attackieren Retail und FinTech – Reduziert sich das Geschäft der Banken auf den Ursprung zurück?

  • https://www.frankfurt-school-verlag.de/verlag/konferenz /finanzdienstleister_der_naechsten_generation_16.html

 

Inhaltsangabe dieses Newsletters:

1.)       Glücksspielstaatsvertrag 2021: Online-Glücksspiel bald in ganz Deutschland legal – Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr

2.)          Sepa Request to Pay soll in Europa im Juni 2021 starten

 

3.)          EBA – Single Rulebook zur Rückverfolgbarkeit von Zahlungsvorgängen

 

4.)          EBA – Single Rulebook zur Verwendung von sog. One-Time-Passcode (OTP) Mails im Rahmen der

     starken Kundenauthentifizierung (Q&A 2018_4315) vom 15. Januar 2021


 

Informationen:

1.) Glücksspielstaatsvertrag 2021: Online-Glücksspiel bald in ganz Deutschland legal –
Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr
Der derzeit noch geltende Glücksspielstaatsvertrag („GlückStV“) sieht in § 4 ein grundsätzliches Verbot
des Veranstaltens und Vermittelns von öffentlichen Glücksspielen im Internet vor.

Einige Teilnehmer an illegalem Online-Glücksspiel verklagten ihren Zahlungsdienstleister daher auf Rückzahlung im Spiel verlorener Beträge.
Das Argument: Der Zahlungsdienstleister habe eine Kontrollpflicht bzgl. der Zahlungen, die im Zusammenhang mit Glücksspiel stehen
könnten und dürfe Zahlungen im Rahmen des illegalen Glücksspiels nicht ausführen.
Das OLG München hat in seinem Urteil vom 6. Februar 2019 (19 U 793/18) entschieden, dass „Zocken ohne Reue“ nicht möglich sein soll.

Eine Bank hat gemäß dem Urteil einen Anspruch auf den sog. Aufwendungsersatz,
wenn sie die Zahlungsanweisungen des Kreditkarteninhabers ordnungsgemäß ausführt,
auch wenn die auftragsgemäß beglichenen Kosten im Zusammenhang mit unerlaubtem Online-Glücksspiel stehen.

 
2.) Änderungen durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 – geldwäscherechtliche Vorgaben für Zahlungen
Ganz ähnliche Anforderungen stellt der bereits jetzt gültige § 16 Abs. 4 S. 1 GwG. Diese Voraussetzungen müssen zusätzlich zu den Anforderungen aus dem GlückStV 2021 erfüllt werden.
§ 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG listet darüber hinaus die folgenden Zahlungsarten auf, die für Einzahlungen auf ein Spielerkonto zugelassen sind:
mittels einer Lastschrift,
mittels einer Überweisung,
mittels einer auf den Namen des Spielers ausgegebenen Zahlungskarte.
Die Liste ist abschließend, sodass andere Zahlungsmethoden für Transaktionen des Spielers auf das Spielerkonto ausgeschlossen sind.

Ausblick
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 soll bis März 2021 von den Bundesländern ratifiziert werden. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2021 vorgesehen.
Im Rahmen der Legalisierung des Online-Glücksspiels tauchen einige Folgefragen auf, wie z. B. die Frage der Zulässigkeit der Einzahlung von Beträgen auf
Spielerkonten von Zahlungskonten, die nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedsstaat des EWR geführt werden.

 

3.) Sepa Request to Pay soll in Europa im Juni 2021 starten
Mit der Entwicklung der europäischen Zahlungslandschaft wird die Notwendigkeit, sofortige Zahlungen senden und empfangen zu können, immer zentraler.
Allerdings sind die Bemühungen, das in einer Instant-Payments-Umgebung erforderliche Maß an Interoperabilität zu erreichen, noch nicht abgeschlossen.
 
Das neue Bezahlverfahren Sepa Request to Pay soll in Europa im Juni 2021 starten. Bei Request to Pay (RTP oder auch R2P) handelt es sich um eine der Zahlung
vorgeschaltete Zahlungsaufforderung. Diese Nachricht enthält alle Informationen zur Transaktion und löst – sofern der Kunde sie bestätigt – eine Überweisung aus.
Es handelt sich also nicht um ein neues Zahlungsinstrument, sondern vielmehr um einen Nachrichtendienst. 

 
mehr unter:
https://www.geldinstitute.de/business/2021/interoperabilitaet--der-schluessel-fuer-sofortzahlungen.html
 
 
4.) EBA – Single Rulebook zur Rückverfolgbarkeit von Zahlungsvorgängen (Q&A 2020_5135) vom 15. Januar 2021
Die Zahlungsdienstleister müssen sicherstellen, dass alle Zahlungsvorgänge und anderen Interaktionen mit dem Zahlungsdienstnutzer,
anderen Zahlungsdienstleistern und anderen Einrichtungen einschließlich Händlern zurückverfolgt werden können
[Einfügung durch den Autor: unter anderem auch in Bezug auf die DSGVO].

 
Das umfasst u.a. auch Daten zum Empfängerkonto. Für diese gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Art der Konten,
die in die Liste der vertrauenswürdigen Empfänger aufgenommen werden können, sofern sie den Empfang von Zahlungsvorgängen ermöglichen.

 
Das bedeutet, dass auch sog. Nicht-Zahlungskonten (etwa Sparkonten, die keine eigenen Zahlungsdienstleistungen unterstützen)
als Empfangskonten für die 
Rückverfolgbarkeit zu berücksichtigen sind.

 
EBA – Single Rulebook zur Verwendung von sog. One-Time-Passcode (OTP) Mails im Rahmen der starken Kundenauthentifizierung (Q&A 2018_4315) vom 15. Januar 2021
 
Apps oder Webbrowser, bei denen der OTP vom Zahlungsdienstnutzer empfangen wird und die eine eindeutige Verbindung mit dem Gerät haben,
können als Teil einer starken 
Zwei-Faktor-Kundenauthentifizierung gemäß PSD2 und der EU/2018/389 anerkannt werden.
Dies setzt jedoch voraus, dass die E-Mail-Adresse, an die das OTP gesendet wird, nur über ein registriertes Gerät zugänglich ist.

 

 
P.S:

Ich freue mich, wenn Sie diese E-Mail an Kollegen und andere mögliche Interessenten weiterleiten.


Zum guten Schluss:
 
Wir freuen uns über Ihr Interesse an diesem Newsletter und hoffen, dass unser Newsletter Ihrem Interesse und Informationsdrang genügt.
Falls Sie sich jedoch inzwischen ausreichend informiert fühlen und den Newsletter abbestellen oder Verbesserungsvorschläge einbringen möchten, schicken Sie bitte eine kurze Email an:

mb_bonn@gmx.net
Falls Sie den Newsletter abbestellen möchten, schicken Sie bitte diese Mail mit dem Betreff "UNSUBSCRIBE". Sie erhalten dann ein AbmeldeBESTÄTIGUNG innerhalb von max. 14 Tagen.
 
Michael Buschkuehl, Bonn, übernimmt trotz sorgfältiger Recherche und Überprüfung der zugrundeliegenden Quellen keine Gewähr für den Inhalt des
Newsletters und externer Internetseiten. Jegliche Haftung für aus der Berichterstattung entstandene Schäden ist ausgeschlossen.
Michael Buschkuehl, Bonn, weist ausdrücklich darauf hin, dass die veröffentlichten Meldungen, Daten und Prognosen keine Aufforderung zum Kauf oder
Verkauf von Wertpapieren oder Rechten darstellen. Sie ersetzen auch nicht eine fachliche Beratung.

 
Michael Buschkuehl, Bonn, versichert zudem, dass persönliche Kundendaten mit größter Sorgfalt behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Auskuenfte und Aussagen zu Fallgestaltungen sind ohne Rechtsverbindlichkeit und erfolgen ohne jegliche Haftung. Auskuenfte spiegeln nur meine eigene Einschätzung wider.

Meine Beiträge beinhalten auch keinen Rechts- bzw. technischen oder Umsetzungsrat und werden im Einzelfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder andere entgeltlich Tätige n i c h t ersetzen.
Rechtsberatungen dürfen nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden. Zur Überprüfung jedweder Rechtsinterpretationen ist die Hinzuziehung eines Anwalts Ihres Vertrauens sehr empfehlenswert.
wichtiger Hinweis:
Die Darstellung gesetzlicher PSD-Sachverhalte (einschließlich nat. Regelungen) sind vorbehaltlich der tatsächlichen juristischen Auslegung durch die Gerichte (einschl. des EuGH).

 

IMPRESSUM:
Michael Buschkühl - Schulungen für Finanzdienstleister
Eupener Str. 22
53117 Bonn
USt-IdNr.: DE12 2221 642
Telefon : 0228 / 67 68 78

 

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