Ergänzung der BaFin-Anwendungshinweise Entgeltinformation

Die BaFin hat eine geringfügig modifizierte Fassung der Anwendungshinweise zu den nach § 47Abs. 2 ZKG veröffentlichten Mustern veröffentlicht. Die bereits gemäß der geltenden Fassung eingeräumte Möglichkeit, der Entgeltinformation Fußnoten hinzufügen zu können, sofern dies im Interesse der Verbraucher und verhältnismäßig ist, wurde dahingehend ergänzt, dass eine Übertragung von Fußnoten aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis in die Entgeltinformation„nicht erforderlich ist“.

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